Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen.
Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.
„Plot5“ ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

Angebot
Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.

Lieferung und Zahlung
Es gibt keine Mindestbestellmenge. Alle unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%. Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen,  sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Von unseren Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet.

Lieferzeiten
Für Beförderungsprobleme haften wir nicht. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder  Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert.
Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können sowohl wir als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen.

Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch „Plot5“ auf den Käufer über.

Gewährleistung/Haftung
„Plot5“ gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.
Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 5 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei uns gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Die Gewährleistung beträgt 6 Monate ab Auslieferung. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden.
Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert, eingeschickt werden.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert.
Während der Gewährleistungspflicht besteht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig.
Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Es gilt § 476a BGB.

Bei Oberflächenbeschädigungen, die durch unsachgemäßes Entfernen von Beschichtungen oder Beschriftungen seitens dritter entstehen, ist uns gegenüber grundsätzlich jeder Schadenersatzanspruch ausgeschlossen. Selbiges gilt bei Entfernung von Beschichtungen oder Beschriftungen durch uns, die durch dritte angebracht wurden.
Für Oberflächenbeschädigungen, die bei Entfernung von uns angebrachten Beschichtungen oder Beschriftungen nachweislich durch unser Verschulden entstehen, haften wir im Rahmen der üblichen Haftpflichtbedingungen.
Für Beschädigungen an Oberflächen, die auf Zustand oder Alter der Oberfläche vor der Beschichtung / Beschriftung zurückzuführen sind, können wir generell keinerlei Haftung übernehmen (z.B. nachträglich lackierte Kunststoffteile, Unfallreparaturen, stumpfe und ältere Lacke, etc.).
Haftungsansprüche aus Oberflächenbeschädigungen durch Entfernung von Beschichtungen oder Beschriftungen bei Fahrzeugen beschränken sich generell auf unfallfreie Neuwagen (bis 6 Wochen nach Erstzulassung) und werksseitig ausgeführte Lackierungen.
Es gelten die Haftungserklärungen der jeweiligen Folienhersteller, und werden von uns weitergegeben. Wir haften nur im Rahmen der normalen
Haftpflichtbedingungen – weitergehende Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma “ Plot5 „. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt.

Datenspeicherung
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, daß die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von „Plot5“. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Allgemeines
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt.
Die nachfolgenden Vertrags-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die wir in Auftrag nehmen, durch Erteilung des Auftrages in vollem Umfang als vom Auftraggeber anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Besteller, die in fremdem Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung Ihres Auftrages bei uns eingeht.
In Auftrag gegebene Entwürfe, Skizzen, Layouts, Fotomontagen, etc. sind kostenpflichtig, werden mit den üblichen dtp-Stundensätzen berechnet, und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung inklusive aller Reproduktionsrechte unser Eigentum.
Bei Erteilung von Aufträgen gilt als vom Besteller erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte für das uns übergebene Material ist. Für Folgen die aus einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechtes entstehen, haftet der Auftraggeber; er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungs- und -vertretungskosten zu erstatten.

Gewährleistung
Für verwendete Materialien können von uns keinerlei Garantieerklärungen abgegeben werden. Wir verweisen auf die Einsatz- und Haltbarkeitsangaben der Hersteller. Für unsere Dienstleistungen sowie die korrekte Anwendung der jeweiligen Materialien gemäß der Herstellerangaben in den jeweiligen Einsatzbereichen übernehmen wir die Gewährleistung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen.

Haftung
Alle uns eingereichten Filme, Originale und Arbeitsunterlagen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Sollte dennoch ein Verlust, eine Beschädigung oder fehlerhafte Bearbeitung vorkommen, und/oder auf unser Verschulden zurückzuführen sein, haften wir nur in Höhe des Materialwertes (Rohmaterial). Herstellungs- oder Aufnahmekosten, Honorar- oder Gegenforderungen
bleiben von der Haftung ausgeschlossen.
Uns als Farbmuster, Reproduktionsvorlage oder aus sonstigen Gründen übergebene Gegenstände werden, wenn nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert.
Bei Fahrzeugen, die uns zur Beschriftung und/oder Beschichtung übergeben werden übernimmt der Überbringer, bzw. Auftraggeber die Haftung für sämtliche, nicht zum Fahrzeug gehörende Gegenstände, die sich an oder im Fahrzeug befinden.
Bei Fahrzeugannahme werden etwaige, sichtbare Vorschäden protokollarisch dokumentiert. Verzichtet der Auftraggeber auf Anerkenntnis dieses Annahmeprotokolles, verfällt dadurch automatisch jeglicher Anspruch auf Ersatz von Beschädigungen am Fahrzeug.

Bei Oberflächenbeschädigungen, die durch unsachgemäßes Entfernen von Beschichtungen oder Beschriftungen seitens dritter entstehen, ist uns gegenüber grundsätzlich jeder Schadenersatzanspruch ausgeschlossen. Selbiges gilt bei Entfernung von Beschichtungen oder Beschriftungen durch uns, die durch dritte angebracht wurden.
Für Oberflächenbeschädigungen, die bei Entfernung von uns angebrachten Beschichtungen oder Beschriftungen nachweislich durch unser Verschulden entstehen, haften wir im Rahmen der üblichen Haftpflichtbedingungen.
Für Beschädigungen an Oberflächen, die auf Zustand oder Alter der Oberfläche vor der Beschichtung / Beschriftung zurückzuführen sind, können wir generell keinerlei Haftung übernehmen (z.B. nachträglich lackierte Kunststoffteile, Unfallreparaturen, stumpfe und ältere Lacke, etc.).
Haftungsansprüche aus Oberflächenbeschädigungen durch Entfernung von Beschichtungen oder Beschriftungen bei Fahrzeugen beschränken sich generell auf unfallfreie Neuwagen (bis 6 Wochen nach Erstzulassung) und werksseitig ausgeführte Lackierungen.
Es gelten die Haftungserklärungen der jeweiligen Folienhersteller, und werden von uns weitergegeben. Wir haften nur im Rahmen der normalen Haftpflichtbedingungen – weitergehende Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Liefertermine
Vereinbarte oder vom Besteller gewünschte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten – auf Grund der vielfältigen Möglichkeiten für Verzögerungen bei der Ausführung von Facharbeiten können jedoch Lieferzeitabsprachen nur unverbindlich sein. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter
Maschinenstillstand oder Stromausfall verlängern die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Rücktritt von der Bestellung oder Schadenersatzansprüche sind in solchen Fällen für den Auftraggeber ausgeschlossen.

Zahlung
Unsere Rechnungen werden nach den am Tage des Auftragseinganges gültigen Preislisten erstellt. Sie enthalten Nettopreise.
Die Mehrwertsteuer wird gesondert ermittelt und aufgeführt.
Da es sich bei unserer Arbeit um Dienstleistungen und vorfinanziertes Material handelt, sind unsere Rechnungen sofort und ohne Abzüge zahlbar!
Bei neuen Geschäftsverbindungen kann Nachnahme oder Vorauszahlung verlangt werden.
Die gelieferte oder abgeholte Ware bleibt einschließlich etwaiger Verpackungsmaterialien bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch bei Weitergabe an Dritte und wird von Absprachen zwischen dem Besteller und seinem eventuellen Auftraggeber nicht berührt.
Alle eingehenden Zahlungen werden zuerst auf frühere Lieferungen/Bestellungen verrechnet, sofern aus diesen Rechnungsbeträge offen stehen. Bei Überschreitung des vereinbarten
Zahlungszieles sind wir nach einmaliger Zahlungserinnerung berechtigt, Zinsen, Mahnkosten, Inkassokosten und andere erforderliche Einzugsspesen zu verlangen, die der Besteller/Auftraggeber in voller Höhe zu tragen hat.
Für Schecks erfolgt Gutschrift erst nach Einlösung/Valutierung auf unserem Konto.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung, sowie aus unseren Lieferungen und Dienstleistung ergebenden Rechte und Pflichten, ist Reutlingen.